Unser Top Blog der Woche von Kaufmich Community Mitglied und Escort the secretary dreht sich um die Frage, wie man Sexarbeit mit dem Jobcenter unter einem Hut bekommt. Ein Thema, dass manche Escorts beschäftigt. Wer sich weiter zu dem Thema schlau machen möchte, dem empfehlen wir, sich im Sexworker Forum zu registrieren und Rat zu suchen.
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Ich mach‘ das hier ja nicht ganz zum Spaß. Viel lieber wäre es mir, ich fände einen Mann, der mich begehrt und wir ließen’s einfach so krachen, aber im Jänner hatte ich bedenklich wenig Geld in der Tasche.
Hintergrund: Ich bin seit Jahren krank (nichts ansteckendes) und weil mir meine kranke Versicherung gleich mal den Stuhl vor die Türe gestellt hatte, bin ich nicht mehr auf die Füße gekommen. Es hat fast drei Jahre gedauert, bis ich endlich vor Gericht siegte und wieder krankenversichert war. Bis dahin war das Kind nicht nur in den Brunnen gefallen. Ich arbeite seit fünf Jahren nicht mehr und mit 49 Jahren habe ich auch kaum eine Chance auf eine halbwegs gute Beschäftigung.
Also habe ich mich im Jänner entschlossen mir etwas dazu zu verdienen und habe mich prostituiert. Meine Gewinnerzielungsabsichten waren und blieben gering. Ich wollte über die Runden kommen. Viele Freier machen es mir mit ihren absurden und kranken Wünschen leicht, wenig zu vögeln.
Gleich nachdem ich meine Anzeige geschaltet hatte, meldete sich ein eigenartiger Anrufer. Ich hatte schnell den dringenden Verdacht, daß es sich dabei um einen Herrn von der Polizei handelte, der prüfen wollte, ob ich im Sperrbezirk vögle, um mich dann unmittelbar in die Pfanne zu hauen. Dazu kam es nicht, denn ich bin zwar psychisch krank aber nicht geistig behindert. Trotzdem habe ich mir das eine Warnung sein lassen und mein „Gewerbe“ ordnungsgemäß beim Finanzamt angemeldet und auch der Arge habe ich mitgeteilt, wie ich mir ein paar Hunderter dazu verdiene.
Und jetzt kommt’s:
Der Amtsschimmel wiehert laut und hat eine fette Erektion!
Damit ich weiterhin Alg II kriege, verlangt das Jobcenter von mir allerlei Unterlagen und einige der Forderungen sind durchaus billig, jedoch gibt’s im Leben nicht nur Grauzonen sondern es gibt auch sehr klare und trennscharfe rote Linien. Eine davon ist StGB § 181a ( http://dejure.org/gesetze/StGB/181a.html – Zuhälterei) Und über eine ist das Jobcenter München Nord wohl drübergestolpert. Da wird doch glatt gefordert, ich solle eine
Prognose über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der nächsten
sechs Monate (01.04.2015 bis 30.09.2015) (z.B. Anlage EKS Angabe zum
Voraussichtlichen Einkommen)
abliefern.
Immerhin setzt mir die Arge keine Umsatz- und Ertragsziele, trotzdem kann und will ich keine Einnahmen und Ausgaben prognostizieren.
Mit den Ausgaben ist das einfach. Ich kaufe mir also eine Monatskarte für den Müncher Verkehrsverbund (MVV) und das sind meine Reisekosten. Diese Monatskarte kaufe ich mir jedoch sowieso.
Aber dann die zu erwartenden Einnahmen? Was ist denn, wenn ich etwa für den Monat Mai 600,– Euro angäbe? Nach meinen bisherigen Erfahrungen wäre diese Zahl durchaus erzielbar.
Die Frage ist, ob ich das will!
Was ist, wenn sich im Mai nur absolute Idioten bei mir melden und völlig abseitige Spielchen von mir verlangen und ich alle ablehne? Dannn würde ich im Mai trotzdem nur rund 50,– Euro Alg II kriegen und es bestünde plötzlich der Zwang auf den Strich zu gehen.
Würde ich eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, dann müßte ich jeden Monat soviel vögeln, daß ich schließlich die Summe aus Alg II + Freibetrag übertreffe. Ich müßte also mit mindestens sieben von Euch vögeln, bis ich mehr Geld verdiene, als würde ich nur mit zweien von Euch vögeln.
Genau da beginnt jedoch das eigentliche Problem: Ich bin 49 Jahre alt und scheinbar nicht die Begehrteste. Es liefe darauf hinaus, daß ich gerade so am „Break Even“ herumkrebse und das tu‘ ich mir freilich nicht an.
Also habe ich eine einfache Prognose über Einnahmen und Ausgaben abgegeben: 0,– Euro
Nun könnte man freilich noch einwenden, daß ich doch schließlich noch Ausgaben für die Kondome hätte.
Ach stimmt – daran hab‘ ich noch gar nicht gedacht. Also, muß ich jetzt über die eingekauften und verbrauchten Kondome rechenschaft ablegen, damit man mir von Amtswegen vorrechnen kann, mit wievielen Freiern ich gevögelt habe und dann könnte man auch noch eine amtliche Schätzung veranlassen, wieviele verbrauchte Kondome wievielen Stunden gewerblichen Geschlechtsverkehrs entsprächen? Ich stell‘ mir das so vor, daß ein amtlich bestellter Gutachter (wie wär’s mit einem Diplombetriebswirt mit Fachschwerpunkt Kostenrechnung) in einem mindestens fünfzigseitigen Bericht erklärt und berechnet, wieviele Kondome ich pro Stunde verbrauche. Dazu bedarf es wahrscheinlich auch einer persönlichen empirischen Erhebung durch den Gutachter. Naja, vielleicht kann das auch ein Praktikant erledigen, wenn der Gutachter wegen seines fortgeschrittenen Alters bereits impotent ist.
Aber das ist alles nicht genug. Nicht nur, daß ich die Anlage EKS unterschreiben muß und diese Unterschrift in einem Feld mit folgender Überschrift steht:
Ich bestätige, dass die Angaben richtig sind.
Die Sachbearbeiterin vom Jobcenter hatte hier eine vollends kafkaeske Idee und verlangt von mir, daß ich das Hinweisblatt „Hinweise zur Erklärung zum Einkommen aus selbständiger
Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum (Anlage EKS) unterschrieben zurück liefere.
Ich finde Deutschland ja schon länger schlimm und möchte dieses Land nach Möglichkeit verlassen, aber die letzte Forderung schlägt dem Faß dem Boden aus. Demnächst muß ich wohl noch die Anschreiben des Jobcenter photokopieren und eine Kopie unterschrieben zurücksenden.